Splitterschutzfolie – transparenter Splitterschutz nach DIN 12600 für Glasscheiben zum Nachrüsten
Splitterschutzfolie DIN EN 12600 für Schule und Kindergarten
Splitterschutzfolie – Bundesweit besuchen ca. 16 Millionen Kinder Schulen und Kindergarteneinrichtungen. Die dabei aufgesuchten Gebäude und Einrichtungen müssen so geplant sein, dass Gefährdungen in den Aufenthaltsbereichen möglichst gering gehalten werden. Aus Statistiken der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist ersichtlich, dass in Deutschland jährlich über 1,4 Millionen Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen einen Unfall erleiden.
Splitterschutzfolie – Unfälle bei Glasbruch vermeiden
Eine häufige Ursache für Unfälle stellen Verglasungen dar. Neben den großen Glasflächen sind es auch kleinere Scheiben im Zugangsbereich, die nicht aus Sicherheitsglas bestehen, die zum Risiko für Kinder werden können.
Ausgelöst durch kleine Rangeleien, Schubsen oder auch Stolpern kann es im Bereich von Verglasungen schnell zum Scheibenbruch kommen. Normales Fensterglas bietet dabei keine Sicherheit. Jeder Bruch führt unweigerlich zu messerscharfen Kanten, die bereits bei leichtem Kontakt zu Schnittverletzungen führen. Beim Hineinfallen in eine gebrochene Scheibe ist das Risiko für schlimmere Schnittwunden um ein vielfaches höher.
Wie können Unfälle im Zusammenhang mit Glasbruch verhindert werden?
Zur Vermeidung des Risikos von Schnittwunden bei Glasbruch sind im Schul- und Kindergartenbetrieb präventiv geeignete Maßnahmen zu treffen. In den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verpflichtet der Gesetzgeber verbindlich durch technische Maßnahmen Träger von Schulen und Kindergarteneinrichtungen zum Einhalten von sicherheitsrelevanten Regeln. Das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung GUV-SI 8027 wurde von der Fachgruppe „Bildungswesen“ des Bundesverbandes der Unfallkassen erarbeitet. Die Schrift trägt den Titel: „Mehr Sicherheit bei Glasbruch“
Im Regelwerk sind u.a. folgende Sachverhalte definiert: Verglasungen in Aufenthaltsbereichen sind bis zu einer Höhe von 2m aus Sicherheitsglas (Verbundsicherheitsglas – VSG oder Einscheibensicherheitsglas – ESG) herzustellen. Wird Standardglas, „Floatglas“ verwendet, so muss der direkte Zugang zu dem Gefahrenbereich vor den Scheiben den Kindern und Jugendlichen entzogen werden. Erreicht wird das durch die Installation von Geländern, die mind. 1m hoch sind und im Abstand von 20cm zu der Verglasung stehen oder durch Fensterbrüstungen in einer Höhe von mind. 80cm und einer Tiefe von 20cm. Auch die Errichtung von bepflanzten Schutzzonen, die den Zugang an die Verglasung erschweren, ist möglich.
Splitterschutzfolie nach DIN EN 12600 für Kindergarten und Schule
Die Einhaltung der geforderten Sicherheitsstandards ist bei Neubauten, wesentlichen Erweiterungen, Umbauten und Nutzungsänderungen in einem Kindergarten oder einer Schule verpflichtend. Auch bei konkreten Unfallschwerpunkten, die eine Gefahr für Leben oder die Gesundheit darstellen, sind die Regeln einzuhalten. In Neu- oder Umbauten gehören diese Maßnahmen zum Bestandteil der Ausschreibung. Bei Bestandsgebäuden wird ein sicherer Schutz durch das Anbringen einer nach DIN EN 12600 geprüften Splitterschutzfolie erreicht. Weitere Informationen auch auf www.sonnenschutzfolien-fenster.de
Pendelschlagversuch – Schutz vor Schnitt- und Stichverletzungen
Zur Untersuchung von Flachglas im Bauwesen wird der Pendelschlagversuch eingesetzt. Er entspricht den Forderungen der DIN EN 12 600 „Glas im Bauwesen – Pendelschlagversuch“. Im Versuch wird durch eine Stoßbelastung auf Glasflächen der Aufprall eines menschlichen Körperstoß nachgebildet. Das Probestück darf bei der Prüfung entweder nicht brechen oder gemäß der definierten Norm nur „ungefährlich“ brechen.
Nach DIN 58 125 „Schulbau – Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen“ gelten Werkstoffe für Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen z.B. als bruchsicher, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen.
Splitterschutzfolie auch bei Ersatzbeschaffung von Scheiben
Den meisten Bauplanern und auch den Verantwortlichen sind diese Bestimmungen, die bereits seit 2001 gelten weitgehend bekannt. Bei der Ersatzbeschaffung von gebrochenen Scheiben besteht diese Pflicht auch! Aus optischen Gründen und zum Teil auch aus Unkenntnis kommt es in der Praxis oft zu Falschbestellungen. Hausmeistern und Bauamtsmitarbeitern ist die verpflichtende Regel nicht immer bekannt. Wurde eine gebrochene Verglasung aufgrund von Unwissenheit nicht durch Sicherheitsglas ersetzt, so kann mit einer Splitterschutzfolie nach DIN EN 12600 die Verpflichtung nachgeholt werden.
Drahtglas bietet keine ausreichende Verkehrssicherheit – Splitterschutzfolie besser
Bei Drahtglas handelt es sich nicht um Sicherheitsglas. Durch den eingelegten Draht kommt es im Kantenbereich der Verglasung bereits beim Zuschnitt zu Kantenverletzungen. Diese lassen eine Drahtglasscheibe in der Regel leichter brechen als normales Glas. Die Bruchstelle bleibt scharfkantig und stellt damit ein Risiko dar.
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